Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung nach Heirat (bei Sie:Student und Er:Azubi)?
SIE (Masterstudentin mit Werkstudententätigkeit + Minijob) und ER (Azubi nach abgebrochenem Studium + Minijob) heiraten im April 2019. Ich verdiene in den Semesterferien rund 3.200 brutto und in der Vorlesungszeit rund 1.400 brutto. Ich kann meine Lohnsteuer zurückholen als Studentin(das habe ich auch bereits öfter), da ich aber im April heirate will ich wissen, ob ich die Einzelveranlagung für die Steuererklärung 2019 wählen muss. Wenn ich die Einzelveranlgung wähle muss ich doch nur das Geld über dem Freibetrag von ca 9.000€ versteuern richtig?
Er verdient rund 1.100 brutto Azubigehalt bis Juli 2019, anschließend ist er ausgelernt. Gehen wir davon aus, dass er nach der Ausbildung etwa soviel wie ich verdienen wird. Dann sollten wir auch die Steuerklassen 4:4 wählen oder?
1 Antwort
So wie beschreiben ist die Zusammenveranlagung am günstigsten, weil damit die unterschiedlichen Einkünfte ausgeglichen werden.
Der Satz:
Ich kann meine Lohnsteuer zurückholen als Studentin(das habe ich auch bereits öfter),
Muss aus einer Zeit mit geringeren Einkünften stammen, denn 3.200,- mtl. in den Semesterferien, sind bei mindestens 4 Monaten Semesterferien schon mal 12.800,- + 6 mal 1.400,- 8.400,- Euro, da gibt es kaum noch die gesamte Einkommensteuer zurück, ausser es gab sehr hohe Studienkosten.
Aber da es bis zur Einkommensteuerveranlagung 2019 ja noch ein Jahr Zeit ist, einfach abwarten, wie sich die Einkünfte entwickeln udn dann einfach beide Fälle durchrechnen. Ich bin mir sicher, dass die Zusammenveranlagung günstiger sein wird.
Ach so, auf jeden Fall dran denken, dass die Minijob nicht in die Erklärung gehört.
Vielen Dank, und sagen wir ich arbeite jetzt in dem Jahr nicht mehr so viel, und komme nur knapp über den Freibetrag, dann wird mir doch nur der Betrag über dem Freibetrag versteuert stimmt das?
Und sollten wir die Steuerklassenbei 4:4 belassen?