Eigentumswohnung gekauft...2/3 gehören mir - 1/3 meinem Lebensgefährten ... Jetzt Trennung

2 Antworten

Es geht nur über den Weg zum Notar. Der wird Dir dann auch erklären, ob und wieweit noch Grunderwerbssteuer anfällt.

Es gibt hier drei Aspekte, die zu beachten sind:

  • Grundbucheintrag: kann nur per Notar geändert werden. Wenn der Ex-Lebensgefährte zustimmt, kann diese Änderung vorgenommen werden.

  • Grunderwerbssteuer: da Ihr nicht verheiratet seid, wird Grunderwerbssteuer anfallen.

  • Darlehensbesicherung: bisher seid Ihr wahrscheinlich Gesamtschuldner. Für die Änderung des Darlehensvertrags ist die Zustimmung der Bank erforderlich, die auch ein Wörtchen bei der Grundbuchänderung mitzureden hat, wenn diese Immobilie als Sicherheit für das Darlehen verwendet wurde.

Daher wäre die Reihenfolge:

  • Einigt Euch über die Vorgehensweise mit Immobilie und Darlehen.

  • Geht zur Bank und stimmt das dort ab, damit Darlehen und Grundschuld passen.

  • Geht zum Notar und laßt die Grundbuchänderung vornehmen.

  • Grunderwerbssteuer wird automatisch vom Finanzamt in Rechnung gestellt.