Datum gefälscht strafbar?

2 Antworten

Das mit dem Datum ist sowas von Latte!

Wenn sich der Arbeitgeber auf irgendwelche Schreiben von damals bezieht, muss dieser auch beweisen können, dass Du diese bekommen hast.

Daran wird es dann wohl scheitern, wenn Du nichts unterschrieben oder per Einschreiben bekommen hast!

Woher sollen wir das wissen, wenn wir den Sachverhalt nicht kennen? Wenn du meinst, dir steht noch Lohn zu, führt der Weg vor das Arbeitsgericht.