Darf der Vermieter MwSt bei der Nebenkostenabrechnung (privat Wohnung) abrechnen?

1 Antwort

prüfe erstmal, ob er aufgeschlagen hat, oder ob es einfach die Steuer aus der Rechnung ist, die er vom Heizölhändler bekommen hat.

Er selbst darf nicht aufschlagen, aber er darf natürlich die Bruttorechnungen umlegen, weil er selbst ja so belastet wurde.