Befristete Beschäftigung in anderer Stadt - Reisekosten?
Ich hatte letztes Jahr eine 5-wöchige befristete Beschäftigung in einer anderen Stadt. Wie ist dies steuerlich einzuordnen?
Handelt es sich dabei um eine Auswärtstätigkeit? Oder wäre es für den Zeitraum eine doppelte Haushaltsführung?
Ich habe in der Zeit in einer Airbnb-Wohnung gewohnt.
Zu meiner allgemeinen Situation: Ich bin selbständig in Berlin tätig und arbeite häufig auf Rechnung. Gelegentlich werde ich jedoch auch projektbezogen befristet angestellt, in diesem Fall in Hamburg.
Konkret interessiert mich, wie ich meine Fahrtkosten geltend machen kann (die Fahrten zwischen Hamburg und Berlin) und ob ich für den Zeitraum Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann.
Danke für eure Tipps!
1 Antwort
Doppelte Haushaltsführung.
Verpflegungsmehraufwand für die ersten 3 Monate.
die erste Fahrt nach Hamburg und die letzte Fahrt zurück mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer.
Die Heimfahrten dazwischen mit 30 Cent pro Entfernungskilomter.
Ebenso die Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz.