BAB - Greift das Arbeitsamt auf meine Kontobewegungen zu??

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auf deine Kontenbewegungen kann man nur mit einem richterlichen Beschluss zugreifen, und den bekommt zum Beispiel das Finanzamt nur beim begründeten Verdacht der Steuerhinterziehung.

Die Bundesagentur für Arbeit kann also nicht auf diese Daten zugreifen, jede Bank würde das mit Hinweis auf das Bankgeheimnis und den Datenschutz ablehnen.

Was die Bundesagentur aber sehr wohl kann, ist in einem öffentlichen Datenpool nach Sozialtransferleistungen aus der öffentlichen Hand zu forschen, beipielsweise nach Rentenbezug usw.