Arbeitsrecht / Urlaub nacharbeiten?
Hallo,
ich arbeite in einer Arztpraxis, die im Herbst von einem neuen Chef übernommen wird.
Die bis dahin angefallenen Überstunden werden zum Wechsel mit dem jetzigen Chef abgerechnet. Unser Jahresurlaub wurde für das Jahr 2023 schon verplant.
Der neue Chef fängt im Herbst nun mit 14 Tagen Urlaub an und keiner von uns hat noch Urlaubstage bzw. Überstunden zur Verfügung.
Er ist der Meinung, dass diese Stunden rausgearbeitet werden müssen ?!
Ist das rechtens so ? Gibt es einen Paragraphen der solche Dinge im Arbeitsrecht regelt ??
LG Charly
1 Antwort
Da der neue Chef das so frühzeitig angekündigt hat, halte ich das schon für durchsetzbar. Nun kann jeder schauen, ob er seinen Urlaub umplanen kann oder er bekommt für die Zeit Minusstunden, die er nacharbeitet. Die bisher aufgelaufenen Überstunden werden im Rahmen des Wechsels ja dann ausgezahlt oder abgefeiert, sodass niemanden ein Nachteil entsteht.