Arbeitslos melden, um Promotion zu Ende zu schreiben - geht das ohne weiteres?

3 Antworten

Promotionsstudent und ALG1 ist überhaupt kein Problem. Der Promotionsstudent zählt wie ein Gasthörer, ist damit kein ordentlicher Student. Tatsächlich müssen Promotionsstudenten keine Vorlesungen besuchen. Und die meisten Dissertationen werden sowieso "nebenher" geschrieben, also während einer Vollzeit Einstellung. Man sollte eben nur darauf achten während der Zeit als Arbeitsloser 1 dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung zu stehen und entsprechend Bewerbungen zu schreiben und ggf. auch Angebote wahrzunehmen.

Kündigen kannst jederzeit. Ob Du dann allerdings Arbeitslosengeld erhalten wirst, ist nur eine Frage der Einhaltung der Wartefrist -m.a.W., wie lange Du bisher beitragspflichtig gearbeitet hast, mindestens 360 Tage sind Voraussetzung- sondern auch, ob man Dir wegen der Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht eine Sperrzeit auferlegen wird. Man sollte es besser vorher mit der ARGE abklären, ob in der Promotion ein wichtiger Grund für die Kündigung gesehen wird.

Hallo Maileen,

ich muss gestehen, dass ich jetzt kein Experte bin, was Promotion angeht. Ich habe da nur eine eher logischen Kommenta/Anmerkung. Und zwar bist du doch in der Universität als Promotionsstudent eingeschrieben, oder? Meiner Ansicht nach ist eine Einschreibung an einer Universität und als arbeitslos gemeldet sein, nicht möglich. Ansonsten könnte sich ja jeder zweite Student arbeitslos melden. Oder stimmt diese Argumentation nicht?