Anzeige wegen Beleidigung, was ratet Ihr? Kundin hat mich beleidigt, will mich wehren.

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Ich fürchte, daß es mangels Zeugen und somit mangels Beweisen für die Beleidigung überhaupt, deren Umfang und deren ggf. wiederholtes Stattfinden wenig Basis für eine Anzeige und einen Strafantrag gibt. Hier wird Aussage gegen Aussage stehen, wenn die Gegenseite nicht leichtfertigerweise die Beleidigung vor Gericht bestätigt oder wiederholt.

Die Aussage der Staatsanwaltschaft, Du hättest quasi konkludent durch Annahme eines Arbeitsplatzes im Jobcenter zu Beleidigungen eingewilligt, und müsstest diese daher als "berufsüblich" in Kauf nehmen, halte ich auch für ziemlich gewagt. Man muss sich sicher einiges von aufgebrachten Klienten anhören, aber irgendwo sind IMHO doch Grenzen gesetzt.

Vielleicht solltest Du in Zukunft ein Diktiergerät auf den Tisch legen und mit dem Hinweis, "als Gedachtnisstütze für das Protokoll würde das Gespräch aufgezeichnet, wenn Sie nichts dagegen haben", dieses dann einschalten :-) Ob das Jobcenter dies allerdings zuläßt, vermag ich nicht zu beurteilen. Und ich vermute, daß jemand dennoch Anspruch auf Beratung im Jobcenter hat, auch wenn die Einwilligung zur Aufzeichnung nicht gegeben ist.

Kannst du es den irgendwie beweisen? Wenn nicht dann würde ich mir die Mühe gar nicht machen und mir denken, ach rutscht mir doch alle mal den Buckel runter. Besonders da du es ja schonmal versucht hast und es nicht wirklich geholfen hat...? Wahrscheinlich ist es die Mühe nicht wert.

Hallo Rentenfrau, meine Tochter übt die gleiche Tätigkeit aus und hatte auch schon schon 2x das gleiche Erlebnis wie Du. Auch diese Gespräche fanden unter vier Augen statt, so das keine Zeugen zugegen waren.Sie beschwerte sich bei Ihrem Vorgesetzten und bekam noch nicht einmal von ihm Unterstützung, sondern wurde ebenfalls aufgefordert, sich ein dickeres Fell zuzulegen. Die einzige Möglichkeit sich zu wehren sah sie darin, das sie solche "Kunden bei noch so geringen Verfehlung mit Sanktionen belegt (natürlich immer im Rahmen des Gesetzgebers ). Weiterbildungen, 1 €-Jobs usw. anbieten bis der Arzt kommt... Die folgenden Gesprächstermine zu den frühesten Uhrzeiten ansetzen und vieles mehr. Du hast das Recht im Rücken und die Genutuung, das sich diese Kunden schwarz ärgern. Vielleicht kannst Du so auch etwas von Deinem verständlichen Frust abbauen.

Rentenfrau, Ratgeber-Heldin, in drei Jahren über 6 000 Antworten, davon 17 % hilfreich, 154 Komplimente, 92 Freunde, wohnst in Bayern, bist naturverbunden und wanderst gern.

Viele Ratsuchende beherrschen die mitteleuropäischen Höflichkeitsformen und setzten sie auch um und begegnen dir mit Respekt.

Empfehlung: Beschäftige dich nicht weiterhin mit dem Unhöflichen, der es vielleicht nie gelernt hat oder verlernt hat und immer wieder versucht, seinen „Brass über sein Desaster“ abzuladen.

Nicht nur die Jobcenter-Mitarbeiter sind überlastet, die Staatsanwaltschaften sind es auch und haben nicht immer die Neigung, kleinere Straftaten konsequent zu verfolgen. Das bedeutet aber nicht, dass man sich solche Dinge gefallen lassen sollte. Auch Dein Arbeitgeber wird es bestimmt nicht gerne sehen, wenn seine Mitarbeiter unfair und unverschämt angegangen werden. Und das mit der Frustrationstoleranz vermag mir nicht einzuleuchten. Aus der Erinnerung weiß ich von Fällen, wo Bürger wegen Beleidigung verurteilt worden sind, nur weil sie einen Beamten im Gespräch notorisch mit "Du" ansprochen hatten. Da wird Dein Fall mit Sicherheit gravierender sein. Klein beigeben solltest Du nicht, sondern es durchaus nochmals mit Strafanzeige und Strafantrag versuchen. Ich vermute, dass Dein Arbeitgeber Dich dabei sogar unterstützt. Vielleicht hat die Personalabteilung für die Anzeigeerstattung Formulare vorrätig.