Als Teenager Minijob, aber Wohngeld?

1 Antwort

Hallo,

du hast einen Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro sowie einen weiteren Freibetrag von 20 Prozent auf das restliche Einkommen.

Der Rest wird als Einkommen bei der Wohngeld Berechnung berücksichtigt.....sprich, das ausgezahlte Wohngeld wird geringer.

Kinder von Bürgergeld Empfängern stehen mit einem Zuverdienst besser da, denn seit dem 1. Juli 2023 dürfen sie *zumindest mit einem Ferienjob* so viel dazuverdienen wie sie wollen und behalten, ohne dass dieser Verdienst auf das Bürgergeld angerechnet wird ......unverständlich und ungerecht für mein Empfinden aber .....mich wundert bei dieser Regierung gar nichts mehr. 😞

Eifelia  04.09.2023, 13:40

Ich finde das durchaus gut und nachvollziehbar - wenn der Nachwuchs vom Lohn kaum was behalten darf, besteht doch kaum ein Anreiz, tätig zu werden. Tatsächlich finde ich, dass die Anrechnung auch für die Eltern zumindest für einen gewissen Zeitraum deutlich niedriger sein sollte.

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Gaenseliesel  04.09.2023, 16:33
@Eifelia

👏 ganz deiner Meinung ! Arbeit muss sich für "alle" Kinder, deren Eltern Sozialleistungen aus welchen Gründen auch immer beziehen lohnen.......u.a. auch für Kinder von Wohngeldberechtigten ‼️

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