Hi,ich habe eine Frage bezügl. Auswirkung Minijob neb. Hauptberuf bei Berechnung des Elterngelds.
Hallo,
bezüglich Höhe des Elterngelds würde mich interessieren, ob und wie ein Minijob (auf 400€ Basis) neben einer Haupttätigkeit in die Berechnung für das Elterngeld einfließt u. welche Vor-Nachteile sich ergeben. Laut dem Elterngeldrechner wurde nach dem durchschnittl. Nettoeinkommen gefragt, doch darunter fällt was genau?Mit dem Minijob würde sich das Entgelt doch für die Auszahlung vom Elterngeld erhören?Das einzige was ich bisher erfahren habe, ist, dass der Minijob sich während bzw. neben dem Elterngeld negativ auswirkt also angerechnet wird. Demnach würde sich doch während der Elternzeit von 12 bzw. 14 Monaten kein Minijob mehr großartig rentieren, wenn man unter dem Strich evtl. 120€ mehr hätte aber dies für die Fahrtkosten zur Arbeit wieder verwenden müsste. Soll ich den Minijob bis zum Elterngeldbezug kündigten?
würde mich über eine Antwort freuen. LG
1 Antwort
In vielen Fällen ist der Minijob gar nicht der Hauptjob, sondern ein Zweitjob neben der eigentlichen Tätigkeit. Gut für Sie: Auch wenn der Minijob nur der Zweitjob ist, erhöht er das Elterngeld, denn der Minijob fließt voll in die Berechnung des Elterngeldes ein.
Beispiel: Sie arbeiten als Angestellter und haben ein für das Elterngeld maßgebliches Einkommen von 1.100 Euro. Ihr Elterngeldanspruch würde dann 737 Euro betragen. Mit einem Minijob steigt Ihr Einkommen auf 1.500 Euro – und Ihr Elterngeldanspruch auf 975 Euro. Zwar werden von den 400 Euro aus dem Minijob keine Werbungskosten mehr abgezogen, aber der Satz für das Elterngeld liegt dann über dem Gesamteinkommen, berechnet bei 65 %.
Hallo Primus,
hiermit möchte ich mich für die ausführliche Antwort bedanken. Ich hoffe bei Gelegenheit auch Ihnen bei einer Frage weiterhelfen zu können.
Vielen Dank.