Wenn man bestohlen wird, kann man dann den erlittenen Verlust als auergewöhnliche Belastung ansetzen? Stimmt das?
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Kann man Verluste z.B. wegen Diebstahl von Wertgegenständen als außergewöhnliche Belastung ansetzen?
Diebstahl,
aussergewoehnliche Belastung,
Verlust