Frage
Antwort
Die Kirchensteuer berechnet sich als Prozentsatz von der gezahlten Einkommensteuer (8-9%, je nach Bundesland). Auch auf die Abgeltungssteuer wird der Kirchensteuersatz erhoben. Kirchensteuer ist also dann zu bezahlen,
- wenn die Renten so hoch sind, dass Einkommensteuer gezahlt werden muss
- wenn die Zinsertraege ueber dem Freibetrag liegen, so dass Abgeltungssteuer bezahlt werden muss.