Hier gibt es mehrere Fragezeichen. Geht es um ONLINE-BANKING? Eher unwahrscheinlich, da eine falsche Prüfziffer vom Programm bemerkt wird und somit eine Überweisung nicht ausgeführt wird. Also wurde wahrscheinlich am "Kundenterminal" (mit Papierbeleg) oder sogar händisch (mit offiziellem Überweisungsvordruck der Bank) der Überweisungsauftrag erteilt. Diese Belege werden maschinell bzw. von Bankangestellten eingelesen und über den weiteren Verlauf kann nur spekuliert werden.
Der Aufbau einer IBAN sollte bekannt sein. Wenn Bankleitzahl und Konto nach den Vorgaben richtig angegeben und auch (ohne Lesefehler) erkannt wurden, kann die Überweisung nicht bei einem Kontoinhaber ankommen, der diese Kennung nicht hat. Es kann aber auch nicht beim zutreffenden Konto ankommen, weil ja die Prüfziffer nicht übereinstimmt.
Das Geld ist jedoch nicht im Nirwana. Jeder versierte Angestellte des kontoführenden Instituts weiß, wie zu verfahren ist, man muss ihn nur dazu auffordern. Schlechte Karten hat man aber (schon wegen der falschen Prüfziffer), dass diese Leistung nach den AGB des Kreditinstituts nicht honoriert werden will. Meine ist da sehr kulant ...