Falls Du nicht PKV versichert bist, belasten noch GKV/PV Beiträge die RenteKapitalentnahme aus der bAV.

Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde die Abschaffung der Abgeltungssteuer festgeschrieben. Wenn das kommt werden auch Erträge aus Kapitalvermögen mit dem pers. Steuersatz versteuert. Da kann in 38 Jahren noch viel passieren.

Innerhalb von dieser Zeit ist vielleicht doch mal die Assetklasse eines ETF‘s zu zu wechseln. Da fallen auch mal alle 5-10 J. eine Gewinnbesteuerung und neue Transaktionskosten an. Denke auch an die 2018 eingeführte laufende Vorabbesteuerung von Ausschüttungen.

Mit einer kompletten Entnahme des Kapitals (und Steuerlast/Sozialabgaben auf das Gesamtkapital) nach dem Sparprozess würde ich nicht rechnen. Du willst doch eine regelmäßige Rente, oder? Wenn, dann werden nur die Entnahmen belastet.

Die Flexibilität bei ETF‘s hat Charme, ist jedoch auch ein Risiko. Abhängig von persönlicher Konsequenz geht hier schon mal die Altersvorsorge für Konsumwünsche drauf. An die bAV gehst Du nicht ran.

Vielleicht das eine tun und das andere nicht lassen und auf verschiedene Anlagen setzen. Wie sagte Danny Kaye: „Geld allein macht nicht glücklich, es gehören noch Aktien und Immobilien dazu“.

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Die Banken haben jeweils eigene Rahmenbedingungen. z. B. :

Bei Finanzierungsauslauf >80% zu versteuerndes Einkommen led. min. 50TEUR, verh. 70TEUR oder verbleibende freies Vermögen min. 25TEUR.

Andere Kriterien: Obj. min 45qm, keine Gewerbeeinheiten, ....

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Vertrauen hin, vertrauen her. Wenn Fr. H. für die Bank immer noch haftbar bleibt, weshalb sollte Sie dann Ihr Eigentum an dem besicherten Objekt aufgeben?

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Wie wfwbinder schon geschrieben hat, gibt es günstige, mit Grundschuld abgesicherte Darlehen, nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Beleihungswertes. Manche Banken gehen bis zu 100% Beleihungsauslauf. Ab 80% Beleihungsauslauf kannst Du mit einenm Zinsaufschlag von 20 Prozentpunkten, ab 90% Beleihungswert nochmal mit zus. 50 Prozentpunkten rechnen.

Da Dein Eigenkapital nicht für die Nebenkosten reicht ist das Blanco noch höher wie von wfwbinder angenommen.

Kurzum, EIN Darlehen funktioniert nicht. Es wird wohl auf KfW, Annuitätischen Baudarlehen und Privatkredit rauslaufen. Bei 60 TEUR wird auch bei einem PK die Obergrenze sein. Laufzeit bestenfalls 15 Jahre.

Das macht auch Sinn, oder willst Du ein Auto auf 40 Jahre finanzieren? Nach 10 - 15 Jahren ist es „Schrott“ und Du zahlst noch weitere 25-30 Jahre ab.

Als Dein Kollege finanziert hat, gabs noch kein WoKRi. Heute müssen Banken manchmal Verbraucher vor sich selbst schützen.

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Ohne Vertragsbedingungen lässt sich zur BU nichts sagen. Bei Franke und Bornberg ist ein BU Produkt mit FFF Top bewertet. Jedoch fehlt ein Unternehmensrating. Ich bevorzuge Versicherungen die sich in die Karten schauen lassen.

1000€ garantierte Rente finde ich etwas optimistisch. Ich habe dabei einen Rentenfaktor von 30€ pro 10.000€ Fondsvermögen unterstellt. Um mit 140€ mtl Sparrate in 46 Jahren 333.333€ aufzubauen sind rund 5,6% Rendite nach Kosten notwendig. Machbar, nur ich glaube nicht das dies garantiert sein kann.

Oder es wurde eine garantierte Rente angegeben die Du zu einem späteren Zeitpunkt erhältst.

Auch hier wären Angebot/Vertragsdetails hilfreich.

Canadalife weist auf der Homepage 5,9% seit Auflage aus und eine geglättete Rendite von 2,8%. http://canada-life.fondsintern.de/PopupUWP.php?isin=DE00VCLE0692

Den tatsächlich erzielte Rendite wird erst am laufzeitende Deinem Vertrag zugewiesen. Solltest Du vorher das Kapital benötigen, bekommst Du nur die geglättete Rendite. Das ist ein Grund weshalb mich UWP Policen nicht überzeugt haben.

Die geglättete Rendite ist über die Laufzeit variabel. Wie hier eine Garantie erzielt werden kann erschließt sich mir nicht.

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Mich irritiert der Satz: „kann unsere Mutter das Berliner Testament ändern oder Zusätze reinbringen oder aber es für nichtig erklären lassen und ein neues aufsetzten lassen“.

Das Berliner Testament haben beide Elternteile erstellt. Es kann nur von beiden geändert werden.

Ist ein Elternteil bereits verstorben lässt es sich nicht mehr ändern (der zweite Ersteller des Testaments fehlt ja).

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Wohnriester mit Darlehen voll tilgen sinnvoll?

Hallo,

Ich habe 2009 2 Wohnriesterverträge mit je 50000 Euro abgeschlossen.

Der Zinssatz ab Zuteilung liegt bei 3,5%. Die Zuteilung erfolgt Ende 2018. Meine Bank bietet mir jetzt ein Anuitätendarlehen in Höhe der restlichen 60000 Euro zu einem Zinssatz von 1,5% an. Wäre es ein normaler Bausparer wäre die Entscheidung klar. Sofort voll tilgen und Anuitätendarlehen nutzen. Durch Wohnriester erscheint die Antwort auf diese Frage nicht mehr ganz so eindeutig zu sein. Wir haben in den letzten 9 Jahren die Zulagen in Höhe von 154 und 154 Euro (+ 4 x 300 Kind kam später) erhalten und auch den Steuervorteil genutzt.

  1. macht es Sinn bei diesem Zinsunterschied das Darlehen zu nehmen (es fallen ja dann die Zulagen und der Steuervorteil weg dafür wird das Wohnförderkonto aber nicht weiter aufgebaut (excl. 2%) als es eh schon ist.
  2. Bleiben dann auf dem Wohnförderkonto nur die bisherigen steuerlichen Vorteile + Zulagen (also 9 x 4200 + 5 x 308 + 4 x 608) Ab Zuteilung wird ja mit 2% jährlich verzinst oder wird bei einer Volltilgung angenommen das über die gesamte Laufzeit steuerlich Vorteile geflossen sind. Es ist ja keine Entnahme sondern eine Volltilgung zum Zeitpunkt der Zuteilung (oder 2 Monate danach)
  3. Gibt es eine Möglichkeit das Wohnförderkonto vorher aufzulösen? Immerhin wäre der Vertrag beendet und es wäre ja sinnfrei noch 22 Jahre 2% drauflaufen zu lassen. ( wären ja nochmal ca 50 % mehr Steuergrundlage mit Zinseszins)

Falls jemand vor der gleichen Frage stand wäre es wirklich hilfreich zu wissen was sich am ehesten lohnt.

Vielen Dank schon mal für die Antwort.

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Die Frage lässt sich so nicht präzise beantworten.

Wie hoch ist das Förderdarlehen? Wie lang ist die Tilgungsphase? Wie alt seid Ihr, wenn das Forderdarlehen getilgt ist?

Auf dem ersten Blick sehen 3,5% Sollzins (akt. Tarife schon ab 2,35%) beim Wohn-Riester hoch aus. Wichtig für Euch ist jedoch die Annuität nach Förderung/Steuer.

Annahme:

Angespart: ges. 36.000€, Förderdarlehen: ges. 64.000€, Annuität: 2 x 2.100€ p.a., Steuersatz: 30%, Laufzeit: 262 Mon.

Rechnerische mtl. Annuität nach Steuer: 245€. Das entspricht einem Zins von 0,016% - ohne Zinsänderungsrisiko.

OK, das WFK ist im Alter zu versteuern. Eine Riesterente wäre auch zu versteuern - lebenslang! Das WFK nur bis zum 85 Lj. falls Ihr die einmalige Rückzahlung mit 30% Bonus nicht nutzt.

Und - Ihr wohnt jetzt schon in Eurer Altersvorsorge.

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Was steht bei den Konditionen? Freibleibend??

Eine Aussage zu finalen Konditionen ist abhängig von der Bewertung des Objektes. Dass ist erst nach Prüfung der nachgereichten Unterlagen möglich. Nachvollziehbar, oder?

Angebote sind deshalb i.d.R. „freibleibend“.

Ein Anwalt bring nix. Ich gehe davon aus, dass Du jetzt ein Darlehen benötigst und nicht erst nach jahrelangen Rechtstreit (Ausgang ungewiss).

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Der Fonds schüttet vierteljährlich aus. 

Ist Dein Anlageziel durch regelmäßige Ausschüttungen ein "Zusatzeinkommen" zu erzielen? 

Bei dieser Überlegung stellen sich spontan folgende Fragen:

  • Wie Alt bist Du?
  • Geht es um eine Einmalanlage?
  • Was ist Dein Anlageziel?
  • Passt Risikoklasse zu Deinem Anlageziel?

Das Thema mit den Kosten hat Privatier59 schon erörtert.

Kurzum: Ohne Kenntnis Deiner Präferenzen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Zielen ist eine Antwort reine Kaffeesatzleserei.

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Sicherlich wollte Dir Deine Mutter einen gewissen Startbaustein für die eigene Rente mitgeben.

Die Absicherung des Versorgers (Fortführen des Sparprozesses im Todesfall) und den Anspruch eine BU ohne / bzw. mit reduzierten Gesundheitsfragen zu erhalten gibt es nicht umsonst.

Kläre für Dich, ob garantierter Zins ( besser wie bei akt. Verträgen), große Fondsauswahl, Abschlussgebühr schon bezahlt, Steuervergünstigung auch schon ab 60. Lj. (akt. Vertr. erst ab 62 Lj.), evtl. sogar steuerfreie Entnahme (bei Abschluss vor Ende 2004), Vorteile sind die Du gerne behalten möchtest.

Lass Dir den akt. RKW geben sowie eine Hochrechnung bei:

  • gleichen Beitrag
  • Beitragsfreistellung

Check auf der Basis den Ertrag. Wenn der ok ist, weshalb kündigen?

Lass Dir Kapital auszahlen um Kosten zu decken.

Andere Produkte verursachen auch wieder Kosten, die bei dem Vertrag schon bezahlt sind. Deshalb ist es u.U. günstig dabei zu bleiben.

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Dass Du mit einem Forward-Darkehen finanziert hast ist eher unwahrscheinlich. Bei diesem Darlehn müßtest Du erst Zins und Tilgung ab den Zeitpunkt der Zuteilung zahlen.

Ich Vermute Du hast eine Vorfinanzierung / Zwischenfinanzierung / Vorausdarlehen bis zur Zuteilung der BSV.

Die Antwort zu Deiner Frage findest Du in Deinen Verträgen. Es wäre günstig, wenn in Du Deinen Darlensvertrag bei Zuteilung Deiner BSV vorzeitig ablösen kannst. So wird keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Eine 100% Auffüllung der BSV ist nicht notwendig. Frage bei Deiner Sparkasse nach, wie viel Du in Deine Verträge einzahlen musst, damit diese Zuteilungsreif werden UND wann diese voraussichtlich zuteilungsreif sind.

Macht jedoch nur Sinn wenn Du dann vorzeitig Deinen Darlehensvertrag ablösen kannst.

Die Restschuld des Bauspardarlehen kannst Du dann sofort Tilgen.

Geht das mit der vorzeitigen Tilgung bei Zuteilung der BSV nicht, bleibt Dir nur der Weg über eine Kündigung. Dann wird jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig UND die Bank muss mitspielen.

Ich hoffe der Hinweis hilft Dir bei einem Gespräch mit Deiner Bank.

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Hast Du in Norwegen eine Immobilie die Du in Höhe des benötigten Kapitals besichern kannst? Dann ist der Weg über eine Norwegische Bank u.U. der praktikablere Weg.

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Ich habe mal kurz im Internet recherchiert - https://www.standardlife.de/servicebox/Service/Investmentdetails/Freelax_With_Profit_Vertraege_bis_20_04_2015/#BoxSlider162-tab. 

Die Freelax Produktfamilie wurde  für das Neugeschäft zum 20. April 2015 geschlossen. In den "With Profits" Verträgen sind gewisse Garantien (geglättete Erträge) enthalten. Nun gut, in den Serien II bis IV sind seit 2015 die Erhöhungen des Nominalwertes auf 0% gesetzt.

Garantien werden i.d.R. durch Anleihen abgebildet. Diese bringen in der Nullzinsphase leider nicht mehr die gewünschten Erträge. 74% Staats/Unternehmensanleihen, wo soll da Ertrag herkommen. Die Jahre bis 2015 liefen dagegen recht gut.

Als RKW wird bei UWP Verträgen meist der geglättete Wert angegeben, nicht das gebildete Fondskapital. Erst am letzten Tag der Laufzeit wird der Profit der Wertpapieranlagen dem Vertrag zugeschlagen. Der berühmte "Schnaps" oben drauf.

Bei Kündigen während der Laufzeit schaut das Ergebnis weniger Positiv aus, da es den "Schnaps" eben nicht gibt.. Auch muss der entstandene Gewinn bei Entnahmen vor dem 60. Lebensjahr voll versteuert werden. Betrachtet man den Sparanteil (Beitrag abzgl. Kosten) kann durchaus ein Gewinn entstanden sein.

Prüfe das "kleingedruckte", zu welchem Zeitpunkt Dir der Gewinn aus Fondsanteilen zusteht.

Kläre mit Standard Life ab, welche Auswirkungen der Brexit auf Deinen Vertrag hätte.

Kündigen kann eine Lösung sein. Nur - die Eintrittsgebühr ist schon gezahlt. Prüfe die Vorteile des Vertrages. Im Gegensatz zu Deinem eigenen Depot werden z.B. Gewinne bei einem Fondswechsel im Versicherungsmantel NICHT versteuert.

Du kannst die Laufzeit verkürzen, statt bis 67 Lj. nur bis zum 60. Lj. Das reduziert die weiteren lfd. Kosten.

Du könntest eine Beitragspause machen o. den Vertrag beitragsfrei stellen. Auch ist ein Blick in den Vertrag angesagt. Kosten laufen u.U. weiter. Evtl. gibt es Fristen um den Vertrag wieder zu beleben (bei einem rentableren Portfolio).

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Ich gehe davon aus, dass Du bei den Darlehensgeber die Restschuld bei vorzeitiger Tilgung angefragt hast.

In der Praxis wird Dir eine Rechnung aufgemacht, z.B.:

Stand des Darlehenskontos
+ Zinsgutschrift
- Vorfälligkeitsentschädigung

= Restschuld

Ohne Kenntnis des Schriftverkehrs ist eine Antwort schwer möglich, bzw. gibt es einen Schriftverkehr dann hast Du die Antwort.

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Prüfe in Deiner Widerrufsbelehrung welche Form vorgegeben ist.

Textform - da gilt auch e-mail

Schriftform - Per Brief

Text ist einfach:

 ... hiermit widerrufe ich xxx und yyy fristgerecht (falls fristgerecht). 

Hiermit entziehe ich Ihnen das erteilte SEP-Lastschriftsmandat per sofort.

Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf.

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Welchen "Steuerfreibetrag von ca 8000€" meinst Du?

Du meinst sicherlich den Grundfreibetrags von 8.652 Euro. Jahreseinkommen, die darunter liegen müssen keine Steuern zahlen.

Bei einem Minijob wird bei Steuerklasse 1-4 keine Lohnsteuer einbehalten. Dennoch, sind die Einkünfte mit sämtlichen anderen Einkünften zusammenzurechnen und müssen komplett versteuert werden.

Ich gehe davon aus, dass Du mit Minijob, Gewinn aus Selbständigkeit und Vollzeitstelle deutlich über den Grundfreibetrag kommst.

Leider schreibst Du nichts, ob auf dem Minijob Lohnsteuer abgeführt wurde. Falls nicht, kommt es natürlich zu einer Nachzahlung. Denn dann wurde nur für die Vollzeitstelle Lohnsteuer abgeführt.

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Wenn 78.000 EUR bei 100% Zielerreichung dem Fixum + 30% Variablen Gehalt entsprechen, dann passt das ganze.

78.000 EUR = 130% -> 100% = 60.000 EUR

Künftig schnell im Kopf mitrechnen und wenn was nicht passt nachfragen.

Die Formel: "Bitte helfen Sie mir zu verstehen, wenn 70% dem Fixum von 60.000 EUR entsprechen, wie können dann 100% nur 78.000 EUR sein?"

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Beides geht. Bei der BU legen meist die Versicherer eine einkommensabhängige Obergrenze fest. 

Eine Unfallrente würde ich mir dennoch überlegen. Diese zahlt ausschließlich bei unfallbedingter Invalidität und dann erst ab einem bestimmten Grad der aus der Gliedertaxe ermittelt wird.

Lass Dir bitte von Deinem Makler erläutern, wie Versicherungen einen Unfall definieren. Entscheide dann selbst ob das dann wirklich so sinnvoll ist.

Eine Summenzahlung bei Invalidität erachte ich eher noch als Zielführend, wenn man unbedingt Risiken eines Unfalles absichern möchte. Das ist dann auch nicht so teuer. Dann sollten zumindest Bergungskosten mit min. 35.000 EUR aufwärts abgesichert sein.

Gerne bauen Unfallversicherungen Klauseln ein, daß ab einen bestimmten Alter keine Einmalzahlung geleistet werden müssen, sondern diese ratierlich erbracht werden. Am besten Verträge ohne solche Klauseln suchen.

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Heiße Kiste! Schau mal in Deine Vertragsbedingungen was da beim Thema Verweisung steht. Wann Du verwiesen werden kannst.

Bei Dir geht es ja noch nicht mal um eine Verweisung. Du arbeitest weiter in Deinem Job.

In den Verträgen die ich kenne, zahlt die Versicherung anstandslos wenn eine BU vorliegt - außer - man arbeitet aus freien Stücken weiter.

Eine geringfügige Zusatztätigkeit wäre eher unkritisch. Aber 90% weiter arbeiten???

Da könnte die Versicherung eine Bereicherung und Schaden für das Versicherungskollektiv sehen.

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