Steuerausgleich in Österreich und Deutschland: Bin Österreicherin und ziehe nach Deutschland

Hallo! Ich ziehe aus beruflichen Gründen von Österreich nach Deutschland. Daher werde ich meine Eigentumswohnung (vor ca. 3 Jahren direkt vom Bauträger gekauft) in Österreich erstmal vermieten. Wie ist das dann mit dem Steuerausgleich in Österreich wenn keine Einkommensteuer mehr vorliegt. Nur mehr die Einnahmen der Vermietung? Bin aus dem §dschungel nicht ganz schlau geworden. Dass ich die Mieteinnahmen versteuern muß weiß ich bereits (20%MwSt.). Dass ich 1,5% AfA und die Zinsen der Rückzahlung bei den Banken abschreiben kann habe ich ebenfalls herausgefunden. Doch wie das ganze dann berechnet wird? Keine Ahnung! Die "Betriebskosten" werden vom Mieter getragen (außer der Rücklagen, welche ich selber bezahlen muß), jedoch weiterhin über mein Konto mit der Verwaltung abgerechnet. Kann mir da jemand helfen? Kurze Angaben: Kaufpreis der Eigentumswohnung war ca. € 125.000,00 ; Mieteinnahmen im Jahr werden ca. € 5.160,00 sein. Die Afa beträgt dann ca. € 1.870,00; Rückzahlungszinsen bei den Banken im Jahr ca. € 5.300,00. Was kommt da ca. an Steuernachzahlung für mich raus in Österreich? Damit ich einen Ahnung habe was ich auf die Seite schaffen muß im Jahr. Wie ist das dann mit dem Steuerausgleich in Deutschland? Wegen der Doppelbesteuerung muß ich die Mietinnahmen bekannt geben in Deutschland? Muß ich mein Einkommen bekanntgeben in Österreich? Vielen Dank schon im Voraus!

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Hallo, weiss nicht, ob die Anfrage noch aktuell ist. Ich hatte dasselbe Problem und es folgendermassen gelöst: Laut einem Steuerberater in D, den ich zum Thema befragt hatte sind Mieteinnahmen aus Ö in D seit kurzem (für 2011 ff) nicht mehr angabepflichtig, unterliegen daher auch nicht mehr dem Progressionsvorbehalt in der deutschen Steuererklärung. In Ö gilt: Steuererklärung abgeben, bei Einnahmen unter EUR 11000 p.a. zahlt man keine Einkommensteuer, bekommt daher einen Bescheid zugestellt mit "NULL". Diesen könnte man dann bei der deutschen Steuererklärung verwenden, wie gesagt laut meinen Informationen nicht mehr nötig. WICHTIG: Um die EUR 11000 Freigrenzen-Regelung nutzen zu können muss man in Ö einen Hauptwohnsitz haben und unbedingt den Status des "unbeschränkt Steuerpflichtigen" haben bzw,. angeben und nachweisen denn nur dann gilt die oben erwähnte Grenze, sonst ist die Grenze beträchtlich niedriger. Über Feedback falls jemand gegenteiliger Meinung wäre würde ich mich freuen.

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