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Dankeschön für die vielen Antworten... das Nachlassgericht will ja für den Erbschein und die Berechnung der Gebühren die Erbmasse ermitteln. Und hier haben wir unterschiedliche Aussagen gehört ob eine Riskolebensversicherung da mit rein fällt wenn es eine Begünstigte Person gibt. Lieber Gebühren sparen als zuviel angeben haben wir gehört - sind uns hier aber unsicher.
Steuerlich wird das natürlich mit eingerechnet aber wie geantwortet fällt das bei nicht allzuviel Erbmasse in den Freibetrag.