Wenn es sich dabei um eine Schenkung gehandelt hat, kann die Tochter einen Pflichtteilsergänzungsanspruch haben.
Weitere Info: http://www.pflichtteilrechner.de/051_spielen_schenkungen_zu_lebzeiten_des_erblassers_bei_der_pflichtteilsberechnung_eine_rolle.html
Grundsätzlich muss Abschmelzung (10 % pro Jahr) beachtet werden. Aber Vorsicht: es gibt auch Ausnahmen davon (z.B. wenn sich der Schenker ein Nießbrauchsrecht an der Immobilie vorbehalten hat und dadurch die 10-Jahres-Frist nicht zu laufen beginnt).
Bei der Bewertung der Immobilie gilt außerdem noch das sog. Niederstwertprinzip, siehe obigen Link.
Zudem relevant: Pflichtteilsergänzungsanspruch richtet sich zunächst gegen den Erben. Wenn der Pflichtteilsberechtigte selbst Erbe ist, muss eine Vergleichsberechnung gemacht werden, ob neben dem Erbe noch ein Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht.