Hallo. Wir sind in März 23 in die neue Wohnung eingezogen. Mit dem Winter haben wir festgestellt, dass die Heizungen nicht funktionieren. Der Vermieter muss diese austauschen bzw möchte erstmal als Erstmaßnahme die Ventile austauschen. Er meinte, dass diese renovierungskosten was in der Wohnung geschieht in die nebenrechnung kommen wird.

Darf er das? Da wir ja neu sind und die Heizungen anscheinend vorher nicht funktioniereten. Wie schaut die Gesetzeslage aus?