Mein Vermieter verkaufte uns beim Einzug die Einbau Küche in der Wohnung, bei Auszug MUSS ich die Küche aber für einen vom Vermieter vorgeschrieben Preis an den Nachmieter weiter verkaufen und darf die Küche auch nicht ausbauen. Das hat er mich unterschreiben lassen. Er hat einen Abschreibungssatz festgelegt (52 Euro im Monat) an den ich mich halten MUSS wenn ich wieder auszieh. Was bedeutet dass ich nicht berechtigt wäre, dass Geld zu verlangen das ich gezahlt habe, sondern eben ausschließlich den Betrag den er aufgrund seiner Kalkulation vorschreibt. Ich hab doch die Küche abgelöst. Damit gehört sie ja mir. Wieso darf ich nich frei entscheiden was ich für preislich für richtig empfinde?