Zusammenfassende Meldung --> Berichtigung bei zuvoriger Nullmeldung?

1 Antwort

Mit dem Kennzeichen Berichtigung kannst du gemeldete Beträge korrigieren, d.h. wieder auf 0 setzen und dann korrekt neu melden. Du hast aber keine Beträge gemeldet, also gibt es nichts zu korrigieren.

Unabhängig davon: Es ist die erste Meldung zu dem Sachverhalt, also ergibt das Setzen des Kennzeichens auch rein logisch schon keinen Sinn.