Zinssatz für Bürgschaft üblich? Wie hoch?

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Für die Hergabe einer Bürgschaft wird üblicherweise kein Zinssatz berechnet, sondern eine Provision (mit einem Mindestbetrag). Bei gewerblichen Bürgen (also Banken, Versicherungen, Kautionsgesellschaften) liegt diese Provision (genauer "Avalprovision") in der Spanne von 0,25 - 5 % p.a. in Abhängigkeit der Bonität des Hauptschuldners.

Im privaten Bereich ist mir eine solche Provisionsforderung nicht bekannt (daher vielleicht auch die harsche Antwort von gtbasket); sie ist dort mindestens unüblich.

Allerdings sollte man sich als potentieller Bürge allen Ernstes noch mal auf seinen gesunden Menschenverstand und auf die Mittelverfügbarkeit untersuchen lassen und bei anhaltendem Bürgschaftsdrang den Bürgschaftsbetrag vorsorglich auf ein persönliches Sperrkonto legen. Im allgemeinen sind emotionale, freundschaftliche oder verwandschaftliche Beziehungen keine solide Grundlage für die Bürgschaftshergabe, sondern eher ein Anzeichen unverstandener Bedrohung der eigenen Freiheit und Souveränität. Dabei mangelt es regelmäßig an einer schriftlichen, klärenden Vereinbarung zwischen dem Bürgen und dem Hauptschuldner.