Zinsen einer Hypothek auf vermietete Immobilie?
Kann man Zinsen einer Hypothek von der Steuer absetzen, die nur zu einem Teil zur Finanzierung der Immobilie genutzt wurde?
Im konkreten Fall wurde die Immobilie zunächst durch einen Privatkredit finanziert. Direkt nach dem Kauf wurde die Immobilie mit einer Hypothek belastet, die aber 50% höher war als der Kaufpreis. Mit dem Geld aus der Hypothek wurde dann der Privatkredit zurückbezahlt.
Meinem Verständnis nach wurde hier der Kredit lediglich umgeschuldet und zusätzlich weiteres Geld aufgenommen. Man müsste demnach die anteiligen Schuldzinsen der Hypothek, die der Höhe des Privatkredits entsprechen von der Steuer absetzen können. Sehe ich das richtig?
2 Antworten
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach sind sämtliche Schuldzinsen, die sich eindeutig der vermieteten Immobilie zuordnen lassen, abzusetzen.
Ich verstehe aber das Geschäftsmodell noch nicht ganz.
Also ich nehme einen Privatkredit über 100k auf und kaufe davon die Immobilie.
Nach dem Kauf nehme ich eine um 50% höhere Hypothek auf, also 150k
und zahle davon die 100k Privatkredit zurück.
Woher kommen dann die restlichen 50k?
Danke für die Antwort. Die 50k wurden zusätzlich aufgenommen und für andere Zwecke verwendet, haben also mit der eigentlichen Immobilienfinanzierung nichts mehr zu tun. Wenn überhaupt, dann sollten sich nur die Schuldzinsen für die 100k steuerlich absetzen lassen. Die Frage, die sich mir stellt ist, ob die 100k steuerlich noch für den Immobilienkauf zuordnungsbar sind oder nicht. Es handelt sich ja im Grunde um eine Umschuldung, aber mit zusätzlicher Kreditaufnahme.
Wenn ich als Bankmitarbeiter eine derartige Anfrage bekommen würde, ob ich 150% des Kaufpreises als Kredit vergebe würde ich Dir gegenüber höflich ablehnen, die Anfrage selbst wäre aber die absolute Lachnummer im Kollegenkreis beim nächsten Firmenfest.
Dann ist der Bankmitarbeiter noch in der Probezeit, welche er so nicht bestehen wird, oder aber er hat bereits gekündigt und baut für seine bald Ex-Bank noch ein paar kommende Wertberichtigungen auf.
Der steuerliche Aspekt ist ja bereits durch einen andern Beitrag beantwortet.
Das kann man so sehen, aber das beantwortet nicht meine steuerliche Frage. Der Bankmitarbeiter hat den 150% stattgegeben. Meine Frage ist nun, wie ich das gegenüber dem Finanzamt angeben muss?