Zählt ein ausgebauter Keller zur Wohnfläche?

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Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst im Wesentlichen die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören und sich hinter dem Wohnungsabschluss befinden. Grundfläche mit verminderter Höhe (bis 1m und bis 2 m) werden mit Abschlägen bzw., gar nicht berechnet. Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von Wintergärten, privaten Fitnessräume, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie von Balkonen Loggien, Dachgärten und Terrassen, aber mit Abschlägen.

Kellerräume, Abstellräume in der Wohnung und/oder außerhalb der Wohnung, Waschküchen (im Keller) Boden- und Trockenräume, Aufstellräume der Heizung und der erforderlichen Haustechnik sowie Garagen usw. zählen selbstverständlich nicht zur Wohnfläche.

LittleArrow  16.11.2012, 14:30

selbstverständlich nicht zur Wohnfläche.

Wohnfläche ist ein anderer Themenkreis. Das sehen die Hausratversicherer möglicherweise ganz anders, weil sie auf die Kellernutzung bzw. -ausstattung abstellen. Ich hatte dazu gerade ein erhellendes Gespräch, dass z. B. ein Raum mit einer Sauna dazuzählen soll.

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Wohnfläche sind i.a. entsprechend beheizte und isolierte Räume, d.h. der Hobbyraum ohne Heizung eher nicht, das Home Office mit Heizung, hübscher Tapete und Teppichboden im Keller jedoch schon.