Wohnungskauf mit Schenkung/Darlehen der Eltern

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Deine Info aus dem Internet ist nicht zutreffend! Du hast als Kind einen Freibetrag von 400.000,00. Dieser Freibetrag gilt allerdings für alle Schenkungen, die du innerhalb von zehn Jahren von deinen Eltern erhalten hast. Erst wenn diese Summe überschritten ist, setzt die Steuerpflicht ein.

Wenn du einen Darlehnsvertrag mit deinen Eltern machst, solltest du allerdings darauf achten, dass der Zinssatz nicht allzusehr vom marktüblichen Zins abweicht, denn sonst könnte es für deine Eltern negative steuerliche Auswirkungen haben.

EnnoBecker  14.04.2011, 09:52

Nicht für die Eltern, aber es ist wegen der Niedrigverzinsung § 12 BewG, R/H 109 ErbStR und das BMF vom 30. Dezember 2009, Tz 1.2.2, zu beachten.
 
Die Differenz zwischen dem Niedrigzins und 3% sind unter Umständen ebenfalls "Schenkung".
 
Gerade bei Darlehen zwischen Familienangehörigen muss man immer darauf achten, dass der Vertrag einem Fremdvergleich standhält (würden die Eltern mir das Darlehen ebenfalls für 2% geben?) und dass der Vertrag auch tatsächlich durchgeführt wird.

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Du brauchst Dir keine weiteren Gedanken machen. Als Kind verfügst Du bei Schenkungen Deiner Eltern über einen steuerlichen Freibetrag in Höhe von 400.000€. Erst mit Überschreiten der 400.000€ kann eine Steuerpflicht entstehen.

Wenn es Dich genauer interessiert kannst Du hier unter Freibeträge nachlesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer_in_Deutschland