Wo gebe ich in der Steuererklärung Einkommen aus einem einmaligen Auftrag an?

1 Antwort

Das wird unter freiberuflichen Einkünften verbucht. Normalerweise sind solche Aufträge als Werkverträge ausgelegt und werden brutto ausgezahlt, d.h. die Abführung der Steuern obliegt dem Auftragnehmer.

EnnoBecker  01.06.2011, 16:55

Nein, diesmal stimmt es nicht ganz.

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