wiederholter schimmelbefall in der mietwohnung

2 Antworten

Es wäre mehr als verwunderlich, wenn der Schimmel an anderen Stellen als früher aufgetreten wäre.

Wurde Eure Vermieterin über den erneuten Schimmelbefall informiert und hat sie diesmal nicht mit Abhilfemassmahmen reagiert?

Nur wenn die Vermieterin nichts unternimmt sind Mietminderung oder ausserordentliche Kündigung möglich.

Habt Ihr schon einmal überprüft wo die viele Luftfeuchtigkeit in der Wohnung herkommt? Heizen und Lüften sind nur Massnahmen die Schimmelbildung an kalten Mauerwerkstellen zu verhindern. Effektiver ist es aber die Ursachen für die hohe Luftfeuchtigkeit abzustellen. Dies wird zwar in Badezimmern und Küchen schwerlich möglich sein, aber in anderen Räumen sehr wohl. Bauseitige Kältebrücken zu beheben ist in der Regel sehr schwierig, die Handwerker nehmen nach Schimmelbefall in der Regel nur eine eine Sanierung des Mauerwerkes vor. Dadurch hat man dann für einige Jahre wieder Ruhe. Euch bleibt eigentlich nur die Möglichkeit die normale Kündigung auszusprechen und Euch eine andere Wohnung zu suchen. Explodierende Heizkosten haben in den letzten Jahren aber nichts mit der Schimmelbildung zu tun, sondern wurden von den aussergewöhnlichen Preissteigerungen auf dem Energiesektor verursacht. Wer da z.B. mit Heizöl die Wärme erzeugt der konnte je nach Tagespreis viele Geld verbraten wenn er an Tagen mit hohem Tagespreis kaufen musste.

Eine fristlose Kündigung rechtfertigt Schimmelbefall nicht. Es sollte ein Bausachverständiger zur Klärung der Ursachen beauftragt werden. Mögliche Ursachen könnten sein bei der letzten Modernisierung der Einbau neuer und zu dichter Fenster und/oder eine neue Dämmung der Aussenwände die den Feuchtigkeitsaustausch nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zulässt. Das kann aber alles nur vom Vermieter beauftragt werden.