Wie muss ich Kapitaleinkünfte bei der Familienkrankenkasse angeben?

2 Antworten

Nein, wie bei anderen Einkünften auch ist brutto statt netto gefragt, Das gilt auch, wenn statt der individuellen Versteuerung die Kapitalertragsteuer greift.

Man darf aber den Sparerfreibetrag von 800 EUR als Ersatz für Werbungskosten abziehen.

Viel Glück

Barmer

Für die Familienversicherung ist (u.a.) die Höhe der Kapital-Einkünfte entscheidend. Diese entnimmt man in einfachsten Fall dem Steuerbescheid. Liegt der (noch) nicht vor, kann man den Betrag natürlich auch selbst berechnen oder zunächst grob schätzen.

Dabei nimmt man zunächst alle Brutto-Erträge (also keine Steuern, Soli oder sonst was abziehen!). Hat man jedoch im lfd. Jahr auch Verluste realisiert, so kann man diese u.U. abziehen. Am Ende geht noch der Freibetrag von 801€ (Ledige) ab. Und dann sollten nach Möglichkeit nicht mehr als 4.620€ (=12*385€) übrig bleiben. Ansonsten wären die Voraussetzungen für die Familienversicherung nämlich nicht mehr gegeben!

Wenn man aber (wie der Fragesteller) rechtzeitig plant, kann man natürlich die Einkünfte auch ein wenig steuern, so dass die Grenze nach Möglichkeit nicht verletzt wird. Wer mehr dazu wissen will, findet ein Hinweis in meinem Profil.

Gruß, Peter Ranning