Wie lange ist ein schriftl. Angebot für eine KFZ Vers. gültig?
Mein Vermittler hat mir am 22.12.2010 ein schriftl. Angebot für eine KFZ Vers, gemacht. Am 18.01.2011 teilte er mir dann mit, dass er in dieses Angebot 10% Sondernachlass eingerechnet hatte diesen Sondernachlass aber jetzt von seiner GEsellschaft nicht mehr bekommt und ich müsse nun doch 10% mehr bezahlen als im Angebot steht. Darf er das? Es fand keine Tarifänderung statt.
Gruss Alex
1 Antwort
Hmm, ganz so einfach ist das nicht : man unterscheidet zwischen Nachlässen die der Berater selber gibt oder "Nachlaßmöglichkeiten" die ihm das Unternehmen erlaubt..d.h. hat er eine Angebot erstellt (übringst sind Angebote je nach Versicherungsform 4 - 6 Wochen bindend !Der kleine Satz auf Angeboten "...an dieses Angebot halten WIR !! uns ....so so viele Tage gebunden..macht den Unterschied ) hat also der Berater von sich aus entschieden (weil er ein sogenanntes Rabattkontigent hat) 10 % zu geben, kann er diese auch wieder zurückziehen..hat das Versicherungsunternehmen erlaubt 10 % Nachlaß zu geben und der Berater hat die mit so ausgewiesen, müssen sie dies auch so anerkennen..HG DerMakler