Wie kann ein Arbeitgeber die erstatteten Fahrtkosten eines Mitarbeiters steuerlich geltend machen?

1 Antwort

Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit steuerfrei mit bis zu 30 ct/km bzw. auch als Monatskarte erstatten. Der maximale Betrag im Jahr darf nicht EUR 4.500 übersteigen. Arbeitgeberseitig müssen hierfür keine Sozialabgaben abgeführt werden, lediglich 15% pauschale Lohnsteuer.

Für Dienstreisen von Mitarbeitern wären die Kosten (die dem Mitarbeiter auch steuerfrei erstattet werden) als Betriebsausgaben abzusetzen.

wolle54 
Fragesteller
 08.06.2011, 00:15

Wie sieht es dann mit Beleg aus? Reicht es, wenn ich mir die Zahlung vom Mitarbeiter quittieren lasse? Oder benötige ich dann die Fahrscheine oder eine Kopie davon?

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