Wie handhabe ich als Einzelunternehmer Rechnungen für Dienstleistungen (IT) aus dem nicht EU-Ausland von einem Freelancer?
Der Freelancer ist eine Einzelperson im nicht EU-Ausland. Wie gehe ich richtig vor, damit ich die Beträge als Kosten absetzen kann. Muss ich das reverse-charge-Verfahren für die USt. beachten? Ich warte noch auf meine USt. Nummer, habe allerdings bereits Rechnungsbeträge überwiesen.
Nebenfrage, ich stelle bereits selber Rechnungen mit USt. aus. Das wird dazu führen, dass ich die USt. für einige Rechnungen erst nach der üblichen Frist entrichten kann und ohne Voranmeldung. Ist das Möglich, oder wird das zu großen Problemen führen?
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Muss ich das reverse-charge-Verfahren für die USt. beachten?
Ja.
Das wird dazu führen, dass ich die USt. für einige Rechnungen erst nach der üblichen Frist entrichten kann und ohne Voranmeldung.
Wenn du deine Steuernummer hast, musst du die USt für die ausgeführten Umsätze in den zutreffenden Voranmeldungszeiträumen anmelden und sofort zahlen.