Werktage
Ich weiß, das hier ist ein Forum für Finanzen, aber hier sind auch ein paar "Rechtsgelehrte" unterwegs, daher frage ich einfach Mal hier.
In einem anderen Post ging es darum, ob Samstag Werktage sind. Bei der Unterhaltung mit LittleArrow kam ein Teil meines verschütteten Rechtskundeunterrichts in mir hoch.
Soweit ich es noch in Erinnerung hab, gilt der Grundsatz, kein Recht ohne Rechtsgrundlage.
In §556b BGB bezieht sich das Gesetz auf "Werktag". Das Gesetz bietet selbst jedoch keinen Paragraphen, der erläutert was ein "Werktag" ist. Aus §193 BGB ließe sich nur ableiten, dass bei einem Fristende von Sonntag oder Feiertag (seit 2002 auch Samstag) das Ende der Frist auf den nächsten Werktag verschoben wird. Daraus kann man ableiten, dass alle Tage außer Sonn- und Feiertagen (und seit 2002 Samstagen) Werktage sind, oder?
Wenn ich also mit irgendjemanden an einem Mittwoch einen Vertrag schließe und darin vereinbare, dass mir der Vertragsgegenstand innerhalb von drei Werktagen übergeben werden muss, ist die Übergabe am Montag dann zu spät oder noch rechtzeitig?
2 Antworten
DEr DSAmstag ist weiter ein Werktag.
Allein aus der Frmulierung in § 193 Sonn-, Feitag, oder Samtag, kann man chließen, das der Samstag zwar ein Werktag ist, aber bei dieser Fristberechnung explizit anders behandelt werden soll.
Man kann zuätzlich daraus schließen, das diese Regelung da gelten soll, wo z. B. am Samstag regelmäßig nicht gearbeitet wird (Finanzamt).
Bei einem Kaufvertrag über ein gut, was in einem Ladengeschäft gehandelt wird, würde der Samtag eindeutig mitzählen.
Also, Samstag ist Werktag. Soll er ausnahmesweise mal nicht so behandelt werden, ist es explizit zu erwähnen, wie z. B. bei § 193 BGB.
Man sollte auf den Unterschied zwischen Werktag und Arbeitstag achten; der Samstag ist prinzipiell ein Werktag, es sei denn ein Feiertag fällt auf einen Samstag.
Also hat die Übergabe in Deinem theoretischen Fall auch spätestens am Samstag zu erfolgen.