Kann man als Grundsicherungsempfänger erben, Schenkung erhalten ohne dass das Amt alles kassiert?
Meine Frage betrifft die Grundsicherung im Zusammenhang mit Erben oder Schenkung.
Ich habe zwei Töchter, die Transferleistungen von Sozialamt/ bzw.Arbeitsagentur erhalten, - eine schwerbehinderte Tochter, die Grundsicherung empfängt (50% Schwerbehinderung). die andere z.Zt. ergänzende Harz IV Leistung zu einem Minijob. Ich möchte nun prüfen, wie viel und ob überhaupt meinen Töchtern etwas aus einem Erbe oder einer Schenkung verbleibt, oder ob die Ämter alles einkassieren. Natürlich bin ich als Mutter daran interessiert, eine behinderte Tochter irgendwie abzusichern, möchte aber nicht unbedingt die Ämter füttern.
Der Freibetrag im Normalfall bei der Grundsicherung ist ja sehr gering, um die 2000.-€, bei Hartz IV ist das mehr. (Wer weiß da eine genaue Zahl?) Bei Schenkungen gibt es ja einen steuerfreien Freibetrag, nur gilt das auch für Menschen, die Transferleistungen erhalten.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand hier weiterhelfen könnte oder Angaben machen kann, wo ich Informationen her bekommen kann. Da mein Renteneinkommen niedrig ist, möchte ich mir das Honorar für einen Anwalt in Sozialrecht erst mal sparen.