Was passiert, wenn Bank von Tod Kontoinhaber erfährt- welche Verfügungen noch möglich?

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Die Bank kennzeichnet das Konto als Nachlasskonto - Verfügungen sind nur durch die Erben möglich, welche sich logischerweise legitimieren müssen.

Sofern man kein Erbe ist, aber einen Nachweis über die bezahlten Nachlasskosten hat, so zahlt die Bank die entsprechende Summe aus - natürlich lässt sie sich eine Haftungserklärung unterschreiben.