Was muß mit Kindesunterhalt alles bezahlt werden?

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Sonderbedarf oder Mehrbedarf ist nicht allein vom Unterhaltspflichtigen zu tragen. Es wird, je nach Leistungsfähigkeit, zwischen den Eltern gequotelt. Vorsorgeaufwendungen gehören aber nicht dazu. Zahnspangen ebenfalls nicht, weil der Eigenanteil, in Höhe von 20%, nach erfolgreicher Behandlung erstattet wird. Weiter ist es davon abhängig, in welcher Höhe Kindesunterhalt geleistet wird. Klassenfahrt ist ab EK-Stufe 3 ebenfalls kein Sonderbedarf, weil davon ausgegangen werden kann, dass auch dem laufenden Unterhalt angespart werden kann. Zudem ist eine Klassenfahrt kein unvorhersehbarer Bedarf. Mehrbedarf muss bei der Unterhaltsberechnung geltend gemacht werden. Der Selbstbehalt, in Höhe von 1.000€, muss dem Unterhaltspflichtigen aber in jedem Fall bleiben.