Vollzeitjob und Nebenverdienst mit Werkvertrag – ab wann bin ich Umsatzsteuerpflichtig?
Ich bin vollzeit als Graphikerin beschäftigt und verdiene 1850 Euro netto im Monat. Ich mache keine Steuererklärung (das nennt man doch so? ... Sie sehen, ich kenn mich da überhaupt nicht aus ;), denn darum kümmert sich mein Arbeitgeber. Ich hätte nun aber die Möglichkeit, zusätzlich auf Werksvertagsbasis als Illustratorin zu arbeiten. Bei diesen Projekten geht es um 400 – 2000 Euro. Wieviel darf ich im Jahr (oder Monat?) freiberuflich dazuverdienen, ohne umsatzsteuerpflichtig zu werden? (sprich: ohne mich selbst um eine jährliche Steuererklärung kümmern zu müssen?) Gelten eigentlich in Deutschland die gleichen Steuergesetze wie in Österreich? Ich arbeite jedenfalls in Österreich (falls das relevant ist).
2 Antworten
DEr entscheidende Hinweis kam am Schluss. Österreich.
Das löst erstmal fragen aus.
Ist der Wohnsitz in "D"?
Ist der Arbeitgeber (für die abhängige Beschäftigung auch in "A"?
Würde die freiberufliche Tätigkeit auch in "A" ausgeführt, oder würde die Arbeit daheim (ggf. in "D") ausgeübt?
DEr Arbeitgeber kann nicht die Steuererklärung machen. Er nimmt nur den Abzug der Lohnsteuer vor. Eine Steuererklärung muss man ggf. elbst machen. Die Werbungskosten kennt der Arbeitgeber ja nicht.
Eine freiberufliche Tätigkeit ist umsatzsteuerfrei, wenn im Vorjahr der Umsatz unter 17.500,- war. das ist die entscheidende Größe. überschreitet man das, muss man ab dem Folgejahr Umsatzsteuer zahlen.
Ich würde aber in dieser Position für die Regelbesteuerung optieren, denn die Kunden werden ja Unternehmer sein und Vorsteuerabzugsberechtigung haben. Also kann man die Steuer aufschlagen udn hat damit den Vorteil es Vorsteuerabzugs auch selbst.
In der Einkommensteuererklärung muss der Gewinn (Einnahmen abzüglich Kosten) aber auf jeden Fall versteuert werden. Es muss also zwingend eine einkommensteuererklärung abgegeben werden.
ah, ok! erst mal vielen herzlichen Dank für die schnellen Antworten!
also ja, ich arbeite und wohne in Österreich, mein Arbeitgeber ist demnach auch in Österreich, und mein Arbeitgeber ist sogar der gleiche, der mir den Freelance-job anbietet. (Gäbe es demnach vielleicht sogar eine sinnvollere Art der Bezahlung, als auf Werkvertrag?) Das mit der Vorsteuerabzugsberechtigung versteh ich nicht ganz ... im Grunde geht es mir eigentlich nur darum, zusätzlich Geld verdienen zu können, ohne mich um Steuern kümmern zu müssen. Und zur Einkommenssteuererklärung: heißt das, die muss ich auf jeden Fall machen, sobald ich etwas dazuverdiene? Und wo liegt der Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn? Hab ich es ausserdem richtig verstanden, dass die Grenze von (in Österreich) 30.000 Euro ganz unabhängib von meinem Vollzeit-Einkommen ist?