Vollzeit mit 16?

1 Antwort

Geht nicht:

"Nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht beginnt die Schulpflicht in der Sekundarstufe II.

Diese kann durch den Besuch einer Berufsschule oder eines anderen Bildungsgangs des Berufskollegs oder durch den Besuch der gymnasialen Oberstufe an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule erfüllt werden."

Quelle: https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/schulrecht-schulorganisation/schulpflicht-ruhen-der-schulpflicht-beurlaubungbefreiung-sonderfaellen#:~:text=Schulpflicht%20in%20der%20Primarstufe%20und,ber%C3%BCcksichtigt%20werden%20zehn%20Jahre%20Schulbesuch.