Vermieter ändert nach Zusage Datum für Nachmieter?
Hallo,
meine Partnerin und ich haben unsere Wohnung fristgerecht zum 01.12.2023 gekündigt. Nach Rücksprache mit dem Vermieter wurde besprochen dass die Wohnung bereits zum 01.11.2023 geräumt werden kann wenn ein passender Nachmieter gefunden wird.
Nach einigen Besichtigungen erfolgte kurze Zeit später seitens Vermieter per WhatsApp die Bestätigung dass die Wohnung zum 01.11.2023 neu vermietet werden konnte.
Aufgrund dieser Information haben wir dann den neuen Mietvertrag unterzeichnet, da das Datum an unsere Kündigungsfrist angepasst werden konnte und wir auch notfalls etwas später einziehen hätten können um eine Doppelbelastung zu vermeiden.
Nach einigen Tagen und nach der Unterzeichnung des neues Vertrages bekamen wir die Info, ebenfalls per WhatsApp dass die Wohnung nun doch erst zum 15.11.2023 vermietet wurde und ob dies denn so für uns okay sei.
Wer kommt für die doppelte Belastung aufgrund der Aussage des Vermieters auf, welche ja ausschlaggebend für das Datum im neuen Vertrag war.
Ist die Aussage „Ich habe die Wohnung vermieten können zum 01.11.2023“ bindend?
1 Antwort
"bekamen wir die Info, ebenfalls per WhatsApp dass die Wohnung nun doch erst zum 15.11.2023 vermietet wurde und ob dies denn so für uns okay sei."
Sorry, warum hier fragen und nicht einfach den Vermieter antworten, dass das nicht OK ist und ihr euch auf seine "schriftliche" Zusage verlassen habt!?!
Und fragt den Vermieter doch einmal, ob sein Wort nichts Wert ist!!!
Dem Vermieter ist es egal und verweist nur auf das ansonsten reguläre Ende mit Wirkung zum 01.12.23, da wurde bereits nochmal nachgefragt.
Das vorzeitige Ende des Vertrags kann durch eine Nachricht per WhatsApp zwar nicht erfolgen, jedoch gilt dies als Nachweis in digitaler Form für den genauen Wortlaut dass die Wohnung vermietet werden konnte. (Zum 01.11.23)
Laut RA müssen wir nachweisen können, dass wir den neuen Vertrag auch hätten zu einem späteren Zeitpunkt abschließen können. (Was wir können)
Die Miete muss zwar dann demnach wohl trotzdem bis zum regulären Ende bezahlt werden, der Vermieter ist wohl durchaus Schadensersatzpflichtig und müsste die Kosten dann anteilig für die neue Wohnung übernehmen.
So eine erste Einschätzung laut RA.
im Endeffekt wenn man es gegeneinander aufsummiert entsteht dem Vermieter dadurch mehr Schaden, da die neue Kaltmiete höher ausfällt.