Verlust bei Trading (Forexhandel) bei Steuer geltend machen?

1 Antwort

Die Verluste beim Trading werden als Verlustvortrag aus Wertpapiergeschäften geführt und mit zukünftigen Gewinnen aufgerechnet.

Eine Verrechnung mit Einkünften anderer Einkommensarten ist hier nicht möglich. Den §20 Abs 6 Sätze 2 und 3 EStG hat Mikkey ja schon zitiert:

"Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt."