Trage ich folgen nach dem Klauen von damals?
Hi, ich bin 14 und habe damals mit 11 Jahren geklaut gehabt da ich mich mit reinziehen lassen habe von Freunden (sorry da war ich wiegesagt 11 xD).
Ich wurde damals in 2 verschiedenen Läden erwischt und das in einem kurzen Zeitraum, an einem Tag kam sogar jemand vom Jugendamt nachhause und hat mit mir darüber geredet warum und wieso ich das tat und alles lief nett ab und der Typ war auch Sympathisch aber ich wollte jetzt wissen, Trage ich Folgen? Wird mir was zustoßen die nächsten Jahre?
Um Ehrlich zusein habe ich aus meinen Fehlern gelernt und klaue NICHTS, nichtmal ein Bon bon von einer offenen Tüte oderso, ich hatte sogar als ich 12 bis 13 Jahre alt war immer Panik und PTSD gehabt wenn ich was kaufte und durch diese Piep Dinger lief selbst mit Eltern oder Freunden. Ich gehe auch heutzutage in den Läden Einkaufen ab undzu und es passiert nichts, werde nicht erkannt oder doppelt gecheckt
( obwohl eine Ladenbesitzerin mich aus IRGENDWELCHEN Gründen KANNTE, ich kannte sie nicht.... es war gruselig und irgendwie beschäment aber da bin ich ja durch )
Naja, Passiert was mit mir? Wird das wo eingetragen? Ein Polizist hatte mich und mein Freund damals beim "zweiten" mal sogar als nutzloser Haufen Dreck beleidigt. Er hatte recht aber das tat schon weh...
werde in einigen Monaten sogar 15 also es ist schon etwas länger her wiegesagt
Ansonsten Danke :)
2 Antworten
immer Panik und PTSD gehabt wenn ich was kaufte
dein schlechtes Gewissen, weil du Mist gebaut hast, mit PTSD gleichzusetzen finde ich höchst anmaßend, PTSD ist eine ernstzunehmende psychische Erkrankung. Leb halt mit den Folgen deines Fehlverhaltens und lerne daraus. Einfach weniger Mist bauen, dann muss man auch nicht mit einem miesen Gefühl rumlaufen. Aber PTSD ist das nicht.
Ein Polizist hatte mich und mein Freund damals beim "zweiten" mal sogar als nutzloser Haufen Dreck beleidigt. Er hatte recht aber das tat schon weh...
Hast du deshalb auch "PTSD"? ich wage eine solche Ausdrucksweise von einem Polizisten zu bezweifeln, aber Schuld sind ja auch immer irgendwie die anderen.
Strafmündigkeit erst ab 14 Jahren, alles, was davor passiert ist, kann nicht strafrechtlich verfolgt werden. Natürlich sind deine Eltern dennoch privatrechtlich haftbar dafür, wenn durch dein Verhalten jemand Drittes einen Schaden zugefügt wurde.
Du warst damals nicht strafmündig, entsprechend folgt strafrechtlich nichts mehr.