Studentin Minijob + Freiberufliche Tätigkeit

1 Antwort

Nach Beendigung Deines Studiums und Beginn einer Tätigkeit, fällt das Kindergeld meines Wissens weg. Minijob und freiberufl. Verdienst werden zusammen gerechnet, ja. Du darfst aber als Kleinunternehmer im Jahr 17.400 € verdienen, die am Ende des Jahre versteuert wird. Versichert bist Du über Deinen Minijob bei Krankankasse und Rentenversicherung.

Tina34  21.11.2013, 12:41

böse Falle - man ist über einen Minijob nicht "krankenversichert"!

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Mikkey  21.11.2013, 12:46
@Tina34

Aber als Student - von der Beendigung war in der Frage nicht die Rede.

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barmer  21.11.2013, 23:56
@Mikkey

aber die Familienversicherung über die Eltern ist bei 1000 EUR/Monat sofort weg ! Dann muss für die Zeit der Unterbrechung die studentische KV her oder sofort die freiwillige Weiterversicherung.

Kindergeld läuft beim Master weiter.

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