Stromsperre korrekt und legal - Gibt es die Möglichkeit eines Zahlungsaufschubes?

4 Antworten

Für dieses Dilemma bist Du allein verantwortlich, denn Du hättest Dich schon vor der Zahlung der 650 € mit dem Stromanbieter in Verbindung setzen müssen, um die Ratenzahlung abzuklären. 

Da heutzutage Zahlungseingänge automatisch verbucht -  und Rückstände ebenfalls automatisch angemahnt werden, hast Du das System durcheinandergebracht.

Nun bleibt Dir wohl nichts anderes übrig, die ganze Situation auf schriftlichem Weg auseinander zu Brösel und zu hoffen, dass Dein Brief jemanden erreicht, der sich die Mühe macht und wieder Ordnung in das Chaos bringt.

Hallo,

schwierig zu lösendes Problem !  Schon bei einem Zahlungsrückstand von 100,- Euro reagieren die Versorger mit Sperrandrohung ! 1250,- Euro Nachzahlung ist an sich schon eine stattliche Summe..... puh !

Ein wie viel Personenhaushalt ist dies und leben Kinder, alte oder kranke Menschen in deinem Haushalt ?

Hast du auch daran gedacht, die Rechnung/ Stromverbrauch zu kontrollieren ? 

Der Energieversorger hat alles richtig gemacht. Die sind lediglich verpflichtet, die Stromsperre mindestens 4 Wochen vorher anzukündigen und 3 Tage vorher noch eine weitere Information zukommen lassen. Es besteht keinerlei Verpflichtung, Ratenzahlungen, Stundungen etc. zu akzeptieren. Selbst die Aufrechnung mit alten Forderungen sind zulässig, obwohl egal, da letztlich offene Forderungen bestehen, die Sperre rechtfertigen.

Die Sache hast Du selbst verbockt, also musst Du die Suppe irgenwie auslöffeln. Du hast ja schon mit denen gesprochen. Falls die in Deiner Nähe sind, hilft vielleicht ein persönliches Gespräch. Das ist wahrscheinlich die letzte Chance, außer die komplette Begleichung der offenen Posten.

Zunächst vorweg, Rechnungen bzw. Energieverbrauchabsrechnungen der Versorger sollten immer pünktlich bezahlt werden um eben nicht in eine, wie geschilderte Situation zu kommen. 

Nichtsdestotrotz halte ich die Reaktionen des Stromversorgers  für überzogen und unangemessen. Mein Tipp wäre ein Beratungsgespräch in einer Geschäftsstelle der Verbraucherzentrale oder der Arbeiterwohlfahrt.