Steuerzahlung beim Verkauf eines geerbten, landwirtschaftlich genutzten, verpachteten Grundstücks?

2 Antworten

Nein. Es kann zu einer Nachfrage seitens des Finanzamts kommen, dann erklärst Du einfach den Sachverhalt. Ausnahme: das Grundstück ist Betriebsvermögen.

Eifelia - herzlichen Dank für diese beruhigende Antwort !