Steuerpflicht bei Auszahlung des geerbten halben Hausanteils an Schwester?
Beim Tod unseres Vaters haben meine Schwester und ich je 1/8 am Elternhaus und beim Tod der Mutter die restlichen Hausanteile geerbt. Bei der nun bevorstehenden Erbauseinandersetzung möchte ich meine Schwester für ihren Hausanteil auszahlen und im Elternhaus, in dem ich bereits seit 10 Jahren lebe, weiter wohnen bleiben. Hat meine Schwester Anspruch auf die Hälfte des Verkehrswerts des Hauses (obwohl mir bereits 1/8 gehört) und sind Erbschafts- , Grunderwerbsteuern oder gar Einkommenssteuer fällig? Muss das Grundbuchamt uns beide zunächst als Erbengemeinschaft und dann mich (nach Auszahlung an die Schwester) eintragen oder reicht es, die Erbauseinandersetzung abzuwarten und dann nur mich einzutragen?
1 Antwort
Deine Schwester hat Anspruch auf Auszahlung des Anteils, der ihr jetzt gehört, mehr natürlich nicht.
Die von dir aufgeführten Steuern fallen durch den Erbfall nicht an.
Innerhalb von 6 Monaten (ich glaube das ist der richtige Zeitraum) erfolgt die Umtragung im Grundbuchamt kostenlos, es muss auch nicht erst die Erbengemeinschaft eingetragen werden.