Steuererstattung im Trennungsjahr
Hallo, im Dez 2011 ist meine Frau ausgezogen, seit dem leben wir getrennt. Für das Jahr 2011waren wir steuerlich gesehen zusammen veranlagt. Wir waren beide 2011 durchgehend berufstätig und hatten beide die Steuerklasse 4. Ich habe Lohnsteuern bezahlt, meine Ehefrau nicht. (Halbtagsjob, Monatsbrutto 790€) Jetzt will sie die Hälfte von der Steuerrückerstattung. Steht ihr überhaupt Geld zu, wenn sie eh nie Steuern gezahlt hat?
3 Antworten
Also ich hab mal ein Praktikum bei einer Scheidungsanwältin in Landshut gemacht. Die hatte da auch immer viel mit Steuererstattung im trennungsjahr und Steuerklassenwechsel bei Trennung zu tun. Ich sollte da mal für sie so material im internet für das thema Steuer und Trennung zusammensuchen. Weil sie wollte da nen Beitrag drüber verfassen. Bevor ich da mit meinem Halbwissen lang was drüber schreibe, poste ich mal, was sie darüber veröffentlicht hat: http://scheidung-online-kanzlei.de/steuererstattung-im-trennungsjahr.html Ich find, dass das ganz gut erklärt ist.
Ich kenne beide Varianten: Aufteilung der Steuererstattung im Verhältnis zur gezahlten Lohnsteuer (wenn beide Einkünfte haben) und hälftige Aufteilung der Erstattung (wenn es im Prinzip nur einen Alleinverdiener gibt). Der Anspruch Deiner Noch-Ehefrau ist also gerechtfertigt.
Komme auch nicht auf die Idee, nachträglich die getrennte Veranlagung für 2011 zu verlangen, denn damit wirst Du keinen Erfolg haben. Die Noch-Ehefrau hat einen Anspruch auf die günstigere Zusammenveranlagung.
Für 2012 hat die Ehefrau keinen Anspruch auf einen Anteil an einer etwaigen Erstattung mehr, da es um eine getrennte Veranlagung geht - es sei denn, Ihr unternehmt für mind. einen Tag einen Versöhnungsversuch, der das in 2012 dauernde Getrenntleben unterbricht.
Aufteilung der Steuererstattung im Verhältnis zur gezahlten Lohnsteuer
Das mag es zivilrechtlich geben und es ist auch nicht die Lohnsteuer, die das Verhältnis bildet, sondern die vorausgezahlten Beträge. Wäre es die Lohnsteuer, so würde der Selbständige ja leer ausgehen, obwohl er Einkommensteuervorauszahlungen geleistet hat.
Einen Anspruch gegenüber dem Finanzamt auf eine solche Aufteilung gibt es nur bei Nachzahlungsfällen, § 268 ff. AO.
nachträglich die getrennte Veranlagung für 2011
Das dürfte daran scheitern, dass die Bescheide für 2011 bereits bestandskräftig sind.
Die Noch-Ehefrau hat einen Anspruch auf die günstigere Zusammenveranlagung.
Woher denn das? Sie zahlt doch aller Wahrscheinlichkeit nach gar keine Steuern.
Du bekommst die Steuererstattung ja auch nur weil euer Einkommen zusammen gerechnet wird und dann durch 2 geteilt wird und dann nach dem Splittingtarif versteuert wird, wäre das nicht so müsstest du nachzahlen! Jetzt kannst du ja mal überlegen was gerecht ist und was nicht.
Naja, ob er nachzahlen müsste, können wir nicht wissen.
Aber eines ist sicher: nämlich dass bei getrennter Veranlagung wesentlich höhere Steuern entstehen. Es ist also wirtschaftlich Unsinn, getrennt zu veranlagen.