Steuererklärung - Kündigung Prismalife - Negative Kapitalerträge?
In der Email von meiner Versicherung im letzten Jahr steht folgendes: "Eventuelle Kapitalerträge müssen von Ihnen selbst berücksichtigt und bei der Einkommensteuererklärung entsprechend angegeben werden. Die PrismaLife kann als ausländisches Versicherungsunternehmen keinen Steuerabzug vornehmen. In Ihrem oben genannten Auszahlbetrag sind Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in Höhe von -00000 (Zahl abgeändert) Euro enthalten." Muss ich das jetzt bei der Steuererklärung angeben oder nicht? Da es ja negativ ist. Ich habe sonst auch keine weiteren Kapitalerträge. Ich habe von der Versicherung nur den Rückkaufwert bekommen.
1 Antwort
Ja, musst du angeben.
Das Problem: Du musst tricksen, denn die Formulare sehen keine negativen Kapitalerträge vor. Also irgendwo eintragen, wo dann richtig gerechnet wird und dann per Schreiben (Elster Online) erläutern.