Sozialversicherungspflichtiger Beruf und Nebenjob auf Honorarbasis

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das Honorar ist zu versteuern.

Freibetrag? Nö bzw. mglw.!

Die 2.100 Euro kenne ich nur bei Übungsleitern. Und die Frage ist, ob deine Tätigkeit hier eingestuft ist nach §52 AO http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html