Sozialversicherungspflichtiger Beruf und Nebenjob auf Honorarbasis
Folgender Sachverhalt:
- seit kurzem übe ich einen sozialversicherungspflichtigen Beruf aus. Zahle Lohnsteuer und die üblichen Abgaben
- nebenbei gebe ich in der Schülerhilfe regelmäßig Nachhilfe, dort werde ich auf Honorarbasis bezahlt, musste bei der Einstellung aber meine Steuernummer angeben.
Die Frage:
Muss dieses Honorar versteuert werden? Gibt es freibeträge? Wenn ja, wie hoch sind diese? Habe irgendwas von 2100Euro gelesen.
1 Antwort
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja, das Honorar ist zu versteuern.
Freibetrag? Nö bzw. mglw.!
Die 2.100 Euro kenne ich nur bei Übungsleitern. Und die Frage ist, ob deine Tätigkeit hier eingestuft ist nach §52 AO http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html