Rückkehr aus Dubai?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Als mitlesende Lain (Laie) meine ich, es geht hier um die Zuzugsbesteuerung und da gilt das DBA zwischen Dubai/VAE und Deutschland.

Vielleicht ist dieser link hilfreich, denn vermutlich wird die "Anrechnungsmethode" auch in Deinem Fall angewandt.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://expataktuell.com/die-wohnsitzfalle-im-dba-zwischen-deutschland-und-den-vae/&ved=2ahUKEwiM94e0yafsAhXNMewKHRg2D6UQFjADegQIBxAB&usg=AOvVaw3gmE5pF6KMHRlPPym0FGY4

Petz1900  09.10.2020, 16:55

Zuzugsbesteuerung hat erst einmal nichts mit einem DBA zu tun.

Einen Teil des Jahres ist man unbeschränkt steuerpflichtig, den anderen Teil eben beschränkt steuerpflichtig. Dafür braucht man kein DBA.

Ein DBA kann (!) dann in Frage kommen, wenn während der Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht auch ausländische Einkünfte erzielt werden.

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Andri123  09.10.2020, 17:09
@Petz1900

O.k.

Das beantwortet dem Fragesteller allerdings immer noch nicht seine Frage, das war wohl auch nicht beabsichtigt.

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Petz1900  09.10.2020, 17:36
@Andri123

Die habe ich schon vor einigen Stunden beantwortet ;)

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Violet485 
Fragesteller
 12.10.2020, 12:35

Danke , der Link war hilfreich!

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Wenn du in D wohnst oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast bist du hier auch steuerpflichtig.

Egal wieviele Tage.

Und Melderecht hat überhaupt nichts mit Steuerrecht zu tun.

Violet485 
Fragesteller
 12.10.2020, 12:38

Das ist mir schon klar, die Frage war wie ich es vermeiden kann das in Dubai erzielte Einkommen in D nachträglich zu versteuern.

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Petz1900  12.10.2020, 15:07
@Violet485

am 1. Januar umziehen, alles andere nützt nix.

Ansonsten unterliegt das "nur" dem Progressionsvorbehalt, wäre also ein bisschen billiger ;)

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Petz1900  12.10.2020, 15:30
@Petz1900

Oder du hast im Umzugsjahr keine deutschen Einkünfte, dann unterliegen die ausl. nur dem Progressionsvorbehalt, haben aber keine steuerliche Auswirkung

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