Riester-Beitrag nicht rechtzeitig abgebucht
Hallo,
ich habe seit mehreren Jahren einen Riester-Vertrag. Der Beitrag wird bisher 1x jährlich Anfang Januar abgebucht.
Mein Problem ist, dass in 2013 ein viel zu niedriger Eigenanteil von der Gesellschaft abgebucht wurde, obwohl ich vorher eine Erhöhung beantragt habe. Die ist aber erst in 2014 abgebucht worden.
Leider ist mir selber das erst jetzt beim Erstellen meiner Einkommensteuer-Erklärung für 2013 aufgefallen.
Hintergrund:
In 2013 hatte ich im Mai eine Erhöhung meines Beitrages beantragt, da sich mein Vorjahres-Einkommen 2012 deutlich erhöht hatte.
(Die vorigen Jahre habe ich wegen Elternzeit nur 60 EUR eingezahlt, in 2012 war ich wieder berufstätig und sollte ca 900 EUR selber einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten).
Ich habe den Antrag mit meiner Bankberaterin ausgefüllt, die diesen Antrag dann an die Gesellschaft weitergeleitet hat. Die Beraterin kannte die Änderung meiner Einkommensverhältnisse und meinen Riester-Vertrag.
Das Problem war wohl, dass mein jährlicher Beitrag immer im Januar abgebucht wird und damit die Änderung im Mai von der Versicherungsgesellschaft erst wieder im folgenden Januar beachtet wurde. Das ging aber aus dem Antrag für mich in keiner Weise hervor. (Leider ist mir in 2013 nicht selber aufgefallen, das kein erhöhter Beitrag abgebucht wurde.)
Ich fürchte einen Großteil meiner Zulage von 824 EUR nicht zu erhalten und frage mich, ob die Bank bzw. die Versicherungsgesellschaft mir diesen Schaden nicht ausgleichen muß. Wer kann mir hier auskünfte geben ? Danke im voraus.
1 Antwort
Hallo, Deine Bankberaterin hat keine Ahnung wie man sowas macht und hat den falschen Antrag hergenommen. Der regelmäßige Beitrag ist natürlich nur zur nächsten Hauptfälligkeit (d.h. bei Dir im darauf folgenden Januar) zu erhöhen. Aber - es hätte ein einmalige Zuzahlung für das laufende Jahr (2013) gemacht bzw. "beantragt" werden müssen. Das geht bei jedem Riester-Vertrag, hier wurde "schwer gepatzt".
VG,