Rentner * Als Arbeitnehmer somit von Steuerklasse 3 in 6?
Seit dem 1. Juli 2023 habe ich Anspruch auf die Rente für besonders langjährig Versicherte. Antragsstellung erfolgt allerdings erst in 14 Tagen. Ich werde weiterhin Vollzeit als Arbeitnehmer tätig sei. Wie ist nun der Ablauf des Steuerklassenwechsel?
Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben weder mein Arbeitgeber noch das Finanzamt eine Info über die bevorstehende Rentenzahlungen. Erfolgt der Wechsel von 3 auf 6 rückwirkend zum 1. Juli 2023 oder erst ab dem Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung?
Im September und Dezember zieht das Finanzamt wieder erhöhte Abschlagszahlungen aufgrund meiner nebenberuflichen Selbständigkeit ein. Diese Tätigkeit ruht von Juli bis September und ab Oktober nur noch reduziert. Somit würde ein Wechsel der Steuerklasse von 3 auf 6 eine nicht gerechtfertigte Steuerzahlung sein.
Kann man mit dem Finanzamt einen Deal für dieses Jahr machen? Entweder es bleibt bei der Steuerklasse 3 oder die beiden Abschlagszahlungen werden auf 0 gesetzt?
Anmerkung: Mit erhöhten Steuerzahlungen hätte ich aber kein Problem, da ich finanziell nicht auf das Geld angewiesen bin.
1 Antwort
Die Rente der DRV unterliegt doch keiner Lohnsteuerklasse. Also verändert sich auch die LSK für Deinen Job nicht.
Bzgl. der Vorauszahlung auf die ESt. kannst Du die Herabsetzung beantragen. Es wird aber die Rente ja nachträglich auch versteuert, sodass nächstes Jahr dann wohl mit einer Nachzahlung zu rechnen ist.
Diese Info habe ich mehrfach in den letzten Monaten gelesen. Daher heute dem Finanzamt einen persönlichen Besuch abgestattet: Die Steuerklasse 3 bleibt unverändert. Es erfolgt eine Nachzahlung mit dem Steuerbescheid. Es wird eine Änderung auf die Steuerklasse 4 empfohlen, ist aber keine Bedingung.
Für Rentner:innen mit Nebenjobs ist die Lohnsteuerklasse 6 besonders wichtig. Wenn sie bereits Altersrente beziehen und zusätzlich arbeiten, wird die Nebentätigkeit automatisch als zweite Tätigkeit angesehen und nach Lohnsteuerklasse 6 versteuert.